Bürgergeld-Rechner 2026
Schätzen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch: Regelbedarf nach Haushaltsgrösse, Unterkunftskosten und Einkommensanrechnung. Aktuelle Sätze 2025/2026.
Ihr Haushalt
Regelbedarfe 2025/2026 nach § 20 SGB II
Haushaltsform
Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II)
Tatsächliche Kosten werden übernommen, soweit sie angemessen sind.
Einkommen über 100 € wird teilweise angerechnet.
Geschätzter Bürgergeld-Anspruch
1.313 €
pro Monat
Aufschlüsselung
⚠️ Hinweis
Dieser Rechner liefert eine grobe Orientierung. Der tatsächliche Anspruch hängt von Vermögen, Wohnkostenangemessenheit, vorhandenem Unterhalt und weiteren Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft an Ihr Jobcenter.
Regelbedarfe 2025 nach § 20 SGB II. Für 2026 wurden die Beträge eingefroren (01.01.2026, BGBl. 2025).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt 563 € pro Monat (Regelbedarfsstufe 1). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gilt Stufe 2 mit je 506 €. Die Beträge wurden für 2026 eingefroren — es gab keine Erhöhung zum 01.01.2026. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe.
Was wird beim Bürgergeld auf den Regelbedarf aufaddiert?
Zum Regelbedarf kommen: 1) Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) — tatsächlich anfallende, angemessene Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. 2) Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) — z.B. für Schwangerschaft, Alleinerziehung, bestimmte Erkrankungen. 3) Kinderbedarf nach Regelbedarfsstufen. 4) Einmalige Bedarfe (§ 24 SGB II) z.B. für Möbel.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die hilfebedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Voraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, nicht in einer stationären Einrichtung, Bereitschaft zur Mitwirkung (Eingliederungsvereinbarung).
Wie wird eigenes Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Die ersten 100 € Einkommen bleiben anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 100 € und 1.000 € werden 80 % angerechnet (20 % Freibetrag). Von Einkommen über 1.000 € bis 1.200 € werden 90 % angerechnet (10 % Freibetrag). Bei Kindern und Jugendlichen gelten eigene Freibeträge.
Welches Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?
Im Bürgergeld gilt ein erhöhter Vermögensfreibetrag: In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) sind 40.000 € pro Person geschützt (15.000 € für jede weitere Person). Nach der Karenzzeit gelten niedrigere Freibeträge. Selbst bewohntes Wohneigentum in angemessener Grösse ist grundsätzlich geschützt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung nach § 20 SGB II und ersetzt keine offizielle Berechnung durch das Jobcenter. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.