Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)
Schätzen Sie Ihr monatliches Arbeitslosengeld I und die Bezugsdauer. Berechnung nach § 149 SGB III auf Basis Ihres Bruttolohns, Leistungssatzes und Beschäftigungszeit.
Ihre Daten
Berechnung nach § 149 SGB III (vereinfacht)
Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit
67% gilt, wenn Sie oder Ihr Partner kindergeldberechtigt sind.
Innerhalb der letzten 30 Monate vor Arbeitslosigkeit
Relevant für die maximale Bezugsdauer
Monatliches ALG I (Schätzung)
1.440 €
60% des pausch. Nettoentgelts
Berechnungsgrundlage
Bezugsdauer
Bezugsdauern nach Alter:
Bis 49 Jahre: max. 12 Monate
Ab 50 Jahre (≥ 30 Mo. Beschäftigung): max. 15 Monate
Ab 55 Jahre (≥ 30 Mo. Beschäftigung): max. 18 Monate
Ab 58 Jahre (≥ 48 Mo. Beschäftigung): max. 24 Monate
⚠️ Schätzung
Das pauschalierte Nettoentgelt wird vereinfacht berechnet (80% des Brutto). Die tatsächliche Berechnung der Bundesagentur berücksichtigt Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Sozialversicherungsbeiträge und Abrechnungszeitraum.
Häufige Fragen
Wie wird ALG I berechnet?
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60% (ohne Kinder) bzw. 67% (mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgelts. Das pauschalierte Nettoentgelt ergibt sich aus dem Bruttolohn der letzten 12 Monate abzüglich einer Sozialversicherungspauschale (21%) und pauschalierter Lohnsteuer. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet den genauen Betrag individuell.
Wer bekommt den höheren Leistungssatz von 67%?
Den erhöhten Leistungssatz von 67% erhalten Sie, wenn Sie oder Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner/in Kindergeld für ein Kind beziehen oder beziehen könnten — oder wenn Sie ohne Steuerklasse V/VI veranschlagt werden. Das Kind muss nicht im eigenen Haushalt leben.
Wie lange bekommt man ALG I?
Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 30 Monaten und dem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit: bis 49 Jahre max. 12 Monate, ab 50 Jahre max. 15 Monate, ab 55 Jahre max. 18 Monate, ab 58 Jahre max. 24 Monate. Für jeden vollen 2 Monate Beschäftigung entsteht 1 Monat Anspruch.
Muss ich ALG I versteuern?
ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: ALG I erhöht den Steuersatz auf Ihre sonstigen Einkünfte. Wenn Sie im selben Jahr gearbeitet haben, kann dadurch eine Steuernachzahlung entstehen. Ab einem ALG I von 410 € ist die Steuererklärung Pflicht.
Was passiert, wenn ich ALG I abgelehnt bekomme?
Bei Ablehnung oder Kürzung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Bundesagentur für Arbeit einlegen. Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Im Zweifelsfall hilft ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung nach § 149 ff. SGB III und ersetzt keine offizielle Berechnung durch die Bundesagentur für Arbeit. Für einen verbindlichen Bescheid wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.